Shopbetreiber müssen sich beim Verkauf von Bio-Lebensmitteln zertifizieren lassen
Mit Urteil vom 30.09.2014 (Az.: 14 U 201/13) gab das Oberlandesgericht Frankfurt einer Klage der Wettbewerbszentrale statt. Sie hatte einen Online-Händler verklagt, weil dieser Bio-Gewürze angeboten hatte, obwohl er nicht bei der zuständigen Öko-Kontrollstelle gemeldet war. Zu dieser Anmeldung ist ein Händler laut EG-Öko-Verordnung nämlich verpflichtet. In Art. 28 der Verordnung heißt es, dass jeder Unternehmer, der Bio-Produkte “in den Verkehr bringt”, der Melde- und Kontrollpflicht unterliegt. Das Oberlandesgericht urteilte, dass es beim Verkauf von Bio-Produkten unbedingt zu einer vorherigen Kontrolle kommen muss.
Das Aberwitzige an dieser Kontrollpflicht ist, dass gem. §3 II des Öko-Landbaugesetzes Ladengeschäfte von dieser Pflicht ausgenommen sind. Denn dort sind Käufer und Verkäufer gleichzeitig anwesen, es kommt zu einem privilegierten Direktgeschäft.
Das ist zwar unlogisch, aber dennoch Gesetz und damit von Online-Händlern zu beachten. Ansonsten drohen teure Abmahnungen.