Markenrecht
Marken sind Kennzeichen für Produkte und Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens. Häufig repräsentieren Marken die Qualität dieses Unternehmens. Marken sind ebenso wie Patente, Gebrauchsmuster Urheberrechte und Geschmacksmuster dessen geistiges Eigentum. Starke Marken, die im Verkehr Geltung erlangt haben, sind ein erheblicher Vermögenswert. Diesen Vermögenswert schützt das Markenrecht.
Als Marke geschützt werden können Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen der Konkurrenten zu unterscheiden. Markenzeichen sind u. a. Wörter und Wortkombinationen, einzelne Buchstaben, Zahlen und Ziffern, Grafiken (Logos), aber auch Farben und Tonfolgen (sog. Hörzeichen).
Geschäftsbezeichnungen sind auch ohne Eintragung durch das Markenrecht geschützt. Ein Konkurrent darf also den Namen Ihres Unternehmens ohne Ihre Genehmigung im Geschäftsverkehr i. d. R. nicht verwenden. Tut er dies dennoch, verstößt er gegen das Markenrecht.
Auch ohne Eintragung besteht Schutz nach dem Markenrecht für Werktitel. Dies können Bezeichnungen für Zeitschriften, Bücher, Software, Spiele etc. sein.
Mit der Markeneintragung erwirbt der Inhaber das alleinige Markenrecht, also das Recht, das Markenzeichen für die geschützten Warengruppen bzw. Dienstleistungen zu verwenden. Marken können auch veräußert werden. Der Inhaber einer Marke muß sie jedoch nicht zwangsläufig verkaufen, um Dritten ein Nutzungsrecht einzuräumen. Er kann auch die Nutzung gestatten und dabei Inhaber der Marke bleiben. Dazu räumt er durch einen Vertrag eine Markenlizenz ein. Das Markenrecht kann also übertragen werden.
Wer sein Produkt oder seine Dienstleistung als Marke schützen lässt, kann sich jederzeit mit Hilfe des Markenrechts wirksam dagegen wehren, wenn andere Unternehmen mit dieser Bezeichnung werben.
Auch die Verwendung einer ähnlichen Bezeichnung, die eine Verwechslungsgefahr mit der Marke hervorruft, verstößt gegen das Markenrecht. Trittbrettfahrer werden also nachhaltig ausgebremst.
Es gibt verschiedenste Formen von Verletzungen des Markenrechts. Aktuell beschäftigen unsere Mandanten gehäuft folgende Konstellationen:
Sehr verbreitet ist das Problem der verdeckten Werbung mit geschützten Marken. Dabei werden eingetragene Marken und Geschäftsbezeichnungen von Konkurrenten in den Metatags einer Internetseite verwendet, um den eigenen Webauftritt in den Ergebnislisten der Suchmaschinen auftauchen zu lassen, wenn eigentlich nach dem Konkurrenten gesucht wurde. Gegen solche Verletzungen des Markenrechts sollte sich der Betroffene unbedingt wehren, um den Abfluss seines Kundenstroms zu unterbinden.
Noch immer aktuell ist auch das Problem des Domain Grabbings. Konkurrenten melden dabei Domains für sich an, die den Namen eines erfolgreichen Konkurrenten enthalten. Auch dieses Trittbrettfahren ist verletzt das Markenrecht.
Bei allen Fragen zum Markenrecht und zum Schutz von Geschäftsbezeichnungen steht Ihnen die Kanzlei Schroeder zur Seite.