Negative Bewertungen bei eBay
Für Händler mehr als nur ein Ärgernis: Ein Käufer gibt ohne hinreichenden Grund eine negative Bewertung bei eBay ab. Schon ist der gute Ruf geschmählert. Kommt dies in kurzer Zeit öfter vor, wird der Händler sogar für einen Monat gesperrt oder ganz vom Handel bei eBay ausgeschlossen.
Sind auch Sie Opfer negativer Bewertungen? Wir helfen Ihnen! Die erste Einschätzung ist kostenfrei. Unsere bundesweite Hotline: 0431 9902 9296.
Gegen eine zu Recht ergangene schlechte Bewertung bei eBay kann man rechtlich wenig in Stellung bringen. Jedoch müssen auch bei den Mitgliederbewertungen die Grenzen des Presserechtes eingehalten werden.
Enthält eine Bewertung zum Beispiel unwahre Tatsachen, muss der Verkäufer diese Bewertung nicht hinnehmen. Reine Meinungsäußerungen sind dagegen über Art. 5 Grundgesetz geschützt und grundsätzlich zulässig. Aber auch hier gibt es Grenzen: Grob unsachliche Behauptungen und beleidigende Inhalte sind nicht erlaubt. Das Grundgesetz will nämlich nur die Freiheit, eine sachliche Meinung zu äußern, unter Schutz stellen. Einen Freibrief für Beleidigungen und unsachliche Schmähkritik stellt unsere Verfassung aber nicht dar.
Besonders kritisch sind Bewertungen von Wettbewerbern zu sehen. Hier wird das Presserecht vom Wettbewerbsrecht flankiert. Ein Unternehmer darf nur in besonders engen Grenzen seine Wettbewerber bewerten bzw. kritisieren.
Gegen unerlaubte Bewertungen kann der Händler sich wehren. Leider löscht eBay von sich aus solche Bewertungen nur in sehr krassen Fällen, insbesondere wenn sie rassistische Äußerungen oder besonders schwere Beleidigungen enthalten. Ist dies nicht der Fall, bleibt nur die “freiwillige” Löschung durch den Bewertenden, nachdem dieser ein qualifiziertes Anwaltsschreiben mit dem Hinweis auf die drohenden Konsequenzen erhalten hat. Oder eben der Gang zu Gericht. Hier würde der Verkäufer vornehmlich auf Löschung der negativen eBay Bewertung klagen. Ein Urteil, das den Bewertenden zur Zustimmung zur Löschung der Bewertung verpflichtet, kann sodann bei eBay eingereicht werden; eBay löscht daraufhin binnen kürzester Zeit die Bewertung.
Die Frage, welche Formen der Bewertung unzulässig sind, ist im Einzelfall juristisch zu prüfen. Ein betroffener Händler sollte sich jedoch zügig gegen unberechtigte Negativbewertungen bei eBay wehren. Wenn ein gerichtliches Eilverfahren, das die Angelegenheit binnen weniger Wochen regelt, nicht spätestens einen Monat nach Kenntnis von der Bewertung eingeleitet wurde, bleibt nur der reguläre Zivilprozess. Dieser dauert länger und verzögert die Klärung des Problems damit ganz erheblich.