Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Wettbewerbsverstößen
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt Händler wegen unterschiedlicher angeblicher Wettbewerbsverstöße ab. Eine derzeitige Abmahnwelle befasst sich unter anderem mit fehlenden Hinweisen auf enthaltene Sulfite in Schaumwein.
Der Verein mahnt auch unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab, unter anderem zur Lieferzeit und zum Eigentumsvorbehalt. Darüber hinaus mahnt der Verein veraltete und fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht in der Widerrufsbelehrung ab.
Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung einer Kostenpauschale von rund 240 €.
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