Schadensersatz, DS-GVO - Lutz Schröder Rechtsanwaltskanzlei

Unerwünschte Werbe-Emails

Werbe-Emails verbieten und Schadensersatz verlangen

Sie sind selbständig und ärgern sich regelmäßig über unverlangte Werbe-Emails, die Ihre Aufmerksamkeit sinnlos in Anspruch nehmen?

Unternehmen, die Sie nicht kennen und im Zweifel auch nicht kennenlernen wollen, bieten Ihnen unverlangt Toner, Putzdienstleistungen, Zeitarbeitskräfte und so weiter und so weiter an? Solche Werbe-Emails sind strikt verboten und dennoch landen sie täglich tausende Male in deutschen Posteingangsordnern.

Das müssen Sie nicht hinnehmen! Sie können diese Art der Werbung anwaltlich verbieten lassen und erhalten nach der DS-GVO sogar einen Schadensersatz dafür, dass Ihre Emailadresse unrechtmäßig verwendet wurde.

Der Schadensersatz liegt bei etwa 100 € pro Email.

Die Anwaltskosten für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche trägt dabei stets der Versender der Werbe-Email.

Es müssen nur drei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Der Versender der Email hat seinen Sitz in Deutschland oder Österreich.
2. Sie haben keine geschäftliche Beziehung zu dem Versender unterhalten oder sich bei ihm registriert.
3. Die Werbe-Email war an eine Emailadresse adressiert, die Sie zumindest auch geschäftlich nutzen.

Möchten Sie auch die Initiative ergreifen, unverlangte Werbung verbieten und den Ihnen zustehenden Schadensersatz erhalten? RA Schroeder hat schon in mehreren hundert Fällen erfolgreich die Ansprüche wegen unverlangter Werbe-Emails durchgesetzt.

Leiten Sie unverlangte Werbe-Emails einfach an weiter!